Wissenswertes rund um die Bestattung | Von A bis Z



 

Asche
Mit Asche bezeichnet man die menschlichen Überreste nach erfolgter Einäscherung.

Aschebeisetzung ohne Urne
Auf ausgesuchten Friedhöfen kann die Asche eines Verstorbenen auch ohne Urnengefäß beigesetzt werden. Dafür wird – zum Beispiel auf besonders ausgewiesenen Flächen zwischen Bäumen – die Asche in den Waldboden eingebracht und verbleibt dort für immer.

Aschenkapsel
Ein Metallgefäß, in das die Asche des Verstorbenen gegeben wird. Sie wird vom Krematorium verplombt, lässt sich deshalb nicht mehr ohne Gewalt öffnen. Die Aschenkapsel wird mit den persönlichen Daten des Verstorbenen sowie mit den Daten der Einäscherung versehen.  

Aufbahrung
Unter Aufbahrung versteht man das Ausstellen eines verstorbenen Menschen während eines begrenzten Zeitraumes in öffentlichen oder privaten Räumlichkeiten vor der Beisetzung.

Beerdigung (Beisetzung, Begräbnis, Bestattung, Grablegung)
Unter einer Beerdigung wird die Einbringung der sterblichen Überreste in die Erde verstanden. Eingebettet ist die Beerdigung meist in eine religiöse oder weltliche Trauerzeremonie.

Bestatter
Der Bestatter ist ein meist von den Angehörigen beauftragter Dienstleister. Er kümmert sich unter anderem um die Überführung der Leiche, die Totenversorgung sowie die Einkleidung, die Einbettung in einen Sarg sowie die Bestattung im Rahmen einer weltlichen oder kirchlichen Trauerfeier und der anschließenden Beisetzung von Sarg bzw. Urne. Er unterstützt und berät zudem die Angehörigen.

Bestattungsfinanzierung
Die Bestattungsfinanzierung ist ein Kreditgeschäft, das Bestattungsunternehmen nicht vornehmen dürfen. In Zusammenarbeit mit auf die Bestattungsbranche spezialisierte alternative Finanzierer haben Beerdigungsinstitute durch Abtretung ihrer Forderungen allerdings die Möglichkeit, den bestattungspflichtigen  Hinterbliebenen Ratenzahlungen anzubieten. Der die Bestattung in Auftrag gebende Kunde des Bestatters muss also nicht unbedingt bei einer Bank oder Sparkasse seiner Wahl für einen Ratenzahlungskredit vorstellig werden.

Bestattungspflicht
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Das heißt, der Körper oder die Asche eines Verstorbenen müssen bestattet werden. Die Bestattung ist in Deutschland nur an von den zuständigen Behörden erlaubten Orten (Friedhöfe, Urnenhäuser (Kolumbarium), festgelegten Waldgebieten, Grabeskirchen, bestimmten Meergebieten) möglich. Es ist z.B. nicht erlaubt, die Urne im eigenen Garten zu begraben oder in der Wohnung aufzubewahren. Auch die verschiedenen Formen der Naturbestattungen, wie sie z.B. in den Niederlanden, der Schweiz oder in Spanien erlaubt sind, oder das Ausstreuen der Asche eines Verstorbenen in öffentlichen Räumen ist gesetzlich untersagt.

Bestattungsverfügung
Eine zu Lebzeiten erstellte, am besten handschriftlich verfasste oder durch einen Notar oder Hausarzt beglaubigte Bestattungsverfügung dokumentiert, was nach dem Tod eines Menschen geschehen soll. Mit anderen Worten: sie setzt Angehörige über die Wünsche des Verstorbenen in Kenntnis und trägt dazu bei, eine Bestattung optimal zu organisieren. Die Bestattungsvorsorge sollte nicht Bestandteil eines Testaments sein, da Testamentseröffnungen gewöhnlich erst drei Wochen nach Eintreten des Todesfalls erfolgen. Es empfiehlt sich, die Bestattungsverfügung so zu hinterlegen, dass sie für Angehörige sicher auffindbar ist. Eine Bestattungsverfügung kann jederzeit wieder geändert werden.

Bestattungszwang
In der Bundesrepublik besteht Bestattungszwang, der in den Bundesländern durch Gesetze und Verordnungen festgelegt ist. Dem Bestattungszwang unterliegen alle menschlichen Leichen und Totgeburten ( mindestens 500 Gramm ). Dem Bestattungszwang entspricht der Beisetzungszwang für Aschenreste.

Betreuungsverfügung
Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit kann einer Person, so weit erforderlich, ein (gesetzlicher) Betreuer bestellt werden. Der Patient kann in einer Betreuungsverfügung im Vorhinein Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlagen.

Billiganbieter (siehe auch Fachgeprüfter Bestatter)
In Deutschland ist der Beruf des Bestatters frei und ungeregelt. Er kann ohne Ausbildung oder Prüfung ausgeübt werden. Das begünstigt die Existenz von Gewerbetreibenden, deren fachliche, soziale und/oder räumliche Kompetenz unzureichend ist.  Unseriöse Anbieter liefern sich seit Wegfall des Sterbegeldes in 2004  einen oft ruinösen Preiskampf, der durch Missachtung unserer Bestattungskultur eine würdige Bestattung  ausschließt.

Blumenwurf (siehe auch Trauerfloristik)
Oft wird ein Korb mit Zweigen mit teilweise grünen Blättern bereit gestellt, die die Angehörigen anstelle einer Handvoll Erde zum Schluss auf das Grab werfen können. Zusätzlich kann der Bestatter einen Korb oder eine Schale mit Blumen oder Blumenblättern am Grabe aufstellen. Für die engsten Angehörigen werden oft kleine Blumensträuße bestellt, die der Florist bereits auf die Stühle in der ersten Reihe der Trauerhalle legt, damit sie von dort mit zur Grabstätte genommen werden können.

Dauergrabpflege
Eine Dauergrabpflege ist die im Vorhinein bezahlte Pflege einer Grabstätte für die verbleibende Ruhezeit. Letztendlich brauchen sich die Angehörigen, die oft an den verschiedensten Orten leben, dann nicht um die Pflege des Grabs bemühen.

Discount Bestatter / Discount Bestattungen
In Deutschland ist der Beruf des Bestatters frei und ungeregelt. Er kann ohne Ausbildung oder Prüfung ausgeübt werden. Das begünstigt die Existenz von Gewerbetreibenden, deren fachliche, soziale und/oder räumliche Kompetenz unzureichend ist.  Unseriöse Anbieter liefern sich seit Wegfall des Sterbegeldes in 2004  einen oft ruinösen Preiskampf, der durch Missachtung unserer Bestattungskultur eine würdige Bestattung  ausschließt.

Einbetten
Diese Wortwahl ist eine pietätvolle Bezeichnung für Einsargung.

Einsargung
Einsargung bezeichnet das Hineinlegen des Verstorbenen in einen Sarg

Einzelgrab
Als Einzelgrab wird der Beisetzungsort eines einzelnen Verstorbenen benannt. Meist ist das Einzelgrab gekennzeichnet, zum Beispiel mit einem Grabstein oder mit einem Kreuz. In einem Einzelgrab ist entweder der Körper oder die Asche des Verstorbenen beigesetzt.

Embalming
Fachbegriff aus der englischen Sprache für Einbalsamierung.

Erbschein
Ein Erbschein wird auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht erteilt. Dies ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. In Baden-Württemberg sind die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte tätig. In dem Erbschein wird in Form einer öffentlichen Urkunde festgestellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen diese/r unterliegt.

Exhumierung
Die Herausnahme eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab. Sie unterliegt einer strengen gesetzlichen Regelung.

Fachgeprüfter Bestatter
Der Beruf des Bestatters ist frei. Die Ausübung dieser beruflichen Tätigkeit setzt keine bestimmte schulische oder akademische Qualifikation voraus und kann ohne Ausbildung oder Prüfung ausgeübt werden. Die Tätigkeit des Bestatters stellt jedoch einen zentralen Dienst am Menschen dar und erfordert deshalb eine außergewöhnliche Befähigung.

Berufsverbände bieten eine Ausbildung für Praktiker mit mehrjähriger Tätigkeit als Bestatter an, die mit einer Prüfung bei einer Handwerkskammer abgeschlossen werden kann. Nach bestandener Prüfung darf sich der Bestatter als fachgeprüfter Bestatter bezeichnen.

Familiengrab
Als Familiengrab wird der Beisetzungsort von mehreren Verwandten benannt. Meist ist das Familiengrab gekennzeichnet, zum Beispiel mit einem Grabstein oder mit einem Kreuz. In einem Familiengrab sind entweder die Körper oder die Asche der Verstorbenen beigesetzt.

Familienstammbuch
In einem Familienstammbuch werden die beglaubigten Abschriften wichtiger Personenurkunden gesammelt. Meist wird es zur Hochzeit erworben und es wird mit der Zeit erweitert, zum Beispiel um beglaubigte Abschriften der Geburtsurkunden der Kinder. Es besteht in Deutschland keine Pflicht zur Führung eines Familienstammbuches.

Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam mit Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Vor der Einäscherung ist eine sogenannte zweite Leichenschau zwingend vorgeschrieben. Sie erfolgt im Krematorium durch einen Arzt des Gesundheitsamtes, eine beauftragte Einrichtung der Rechtsmedizin oder ein Pathologisches Institut.

Bei vielen Feuerbestattungen können Angehörige teilnehmen. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg oder nach der Einäscherung an der Urne zelebriert werden. Erfolgt die Trauerfeier im Krematorium, dann kann die Einäscherung und Beisetzung am gleichen Tag erfolgen.

Freigabe
Mit Freigabe wird die staatsanwaltschaftliche Freigabe des Verstorbenen zur Bestattung bezeichnet. Die Freigabe ist nur erforderlich nach vorheriger Beschlagnahmung der Leiche durch die Polizei / Staatanwaltschaft zur Ermittlung der genauen Todesursache oder bei Verdacht eines Verbrechens. Lässt sich die Todesursache nicht eindeutig durch polizeiliche Ermittlungen klären, veranlasst die Staatsanwaltschaft eine Obduktion, die vom Gerichtsmedizinischen Institut durchgeführt wird.

Friedhofszwang
Erdbestattung und Aschenbeisetzungen dürfen prinzipiell nur auf öffentlichen Bestattungsplätzen (kommunal oder kirchlich) oder auf genehmigten privaten Bestattungsplätzen erfolgen. Der Friedhofszwang steht in engem Zusammenhang mit dem Bestattungszwang, ist aber nicht mit diesem identisch.

Friedwaldbestattung / Naturruhestätten in den Niederlanden
Friedwaldbestattung ist in Deutschland eine bestimmte Form der Naturbestattung, bei der die Asche Verstorbener an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt wird. Friedwälder sind naturbelassene Wälder, in denen Menschen schon zu Lebzeiten ihre letzte Ruhestätte auswählen können. Auf diese Weise eröffnet sich eine natürliche und würdevolle Alternative zu den bislang gewohnten Bestattungsritualen. Die Grabpflege übernimmt dabei die Natur. Menschen, die sich für eine Friedwald-Beisetzung interessieren, müssen sich grundsätzlich für eine Einäscherung entscheiden. Viele der Interessenten suchen sich zu Lebzeiten einen geeigneten Baum aus. In bestimmten Naturruhestätten in den Niederlanden (z. B. in Venlo und Bergerbos ) sind Urnen- und Erdbestattungen möglich und es können langjährige Nutzungsrechte erworben werben.

Hospiz
Ein Hospiz ist eine Versorgungsstätte für Sterbende. Es handelt sich hier immer um eine Sterbebegleitung – rund um die Uhr.

Kissen- und Deckengarnitur
Eine Kissen- und Deckengarnitur ist nicht vorgeschrieben. Sie entspricht dem traditionellen Verständnis, dass der Sarg nicht als letzte Ruhestätte angesehen wird

Kondolieren
Kondolieren ist die Bekundung des Beileids.

Kondukt
Unter Kondukt versteht man das feierliche Fahren oder Tragen des Sarges oder der Urne zur Grabstätte. Die familiäre Stellung oder Bindung zur verstorbenen Person bestimmt die Reihenfolge der am Grabgang beteiligten Personen.

Kolumbarium
Bei einem Kolumbarium handelt es sich um ein Bauwerk, das der Aufbewahrung von Urnen oder Särgen dient. In Deutschland sind sie – bedingt durch den Friedhofszwang – Teil  eines Friedhofes oder einer Grabeskirche.

Krematorium
Ein Krematorium ist eine öffentliche oder privat genehmigte Einrichtung zur Einäscherung (Kremierung) eines Verstorbenen. Nach den neuesten Einäscherungsmethoden wird der Leichnam in einem Holz- oder Metallsarg in speziellen Verbrennungsöfen eingeäschert. Um die Rauch- und Schadstoffbelastung auf ein Minimum zu beschränken, werden die Temperaturen zwischen ca. 600° C und 700° C gehalten. Beim Verbrennen des Sarges und Leichnams können die Ofentemperaturen bis auf rd. 1370° C ansteigen.

Kryonik
Die Kryonik gehört zu den Hochtechnologien, von denen man bedeutende Impulse für die Zukunft erwartet. Mit Hilfe der Kryotechnik, einer Tieftemperaturtechnik, sollen bei ca. Minus 196 Grad alle Lebensprozesse - und damit auch der Verwesungsvorgang - angehalten werden. Die Anhänger dieser Technik, die "Kryoniker", hoffen auf diese Art konserviert zu werden um dann eines Tages weiterleben zu können. Verwandte Forschungsbereiche sind ebenfalls an der Lösung noch ungeklärten Fragen interessiert: Beispielsweise die "Kryobiologie", die die biologischen Auswirkungen der Kälte auf den lebenden Organismus untersucht.

Kuratorium Deutschen Bestattungskultur
Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. setzt sich mit allen Bereichen der Sepulkralkultur auseinander - mit Fragen, die Sterben, Tod und Trauer ebenso wie - Bestattungsrituale betreffen. Bestattungen Voorgang ist Partner des Kuratoriums.

Leichenpass
Die Überführung Verstorbener ins Ausland ist genehmigungspflichtig. Die gebührenpflichtige behördliche Erlaubnis wird durch Ausstellung eines Leichenpasses erteilt.

Leichenschau
Als Leichenschau bezeichnet man die ärztliche Untersuchung eines Verstorbenen zur Feststellung des Todes und der Todesursache. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Ergebnis der Leichenschau wird vom Arzt im Totenschein festgehalten. Die darin enthaltenen Informationen sind datengeschützt und werden an die Gesundheitsbehörde weitergeleitet. Die erste und wichtigste Aufgabe bei der Leichenschau ist die sichere Feststellung des Todes, nicht nur im individuellen Interesse des Verstorbenen, sondern als gesamtgesellschaftliches Anliegen.

Leichenwagen
Leichenwagen ( auch Bestattungsfahrzeuge genannt ) sind Spezialfahrzeuge, die dem Transport / Überführung von Verstorbenen dienen. Privatfahrzeuge dürfen nicht zu diesem Zweck verwendet werden. Bestatter, die keine eigenen Spezialfahrzeuge besitzen, müssen deshalb immer die Dienste von auf den Transport von Verstorbenen spezialisierten Unternehmen in Anspruch nehmen.

Leichenwaschung
Damit bezeichnet man das Waschen oder Reinigen eines toten Menschen.

Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. In Baden-Württemberg sind die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte tätig. Am meisten werden die Nachlassgerichte für die Erteilung eines Erbscheins in Anspruch genommen, es werden dort aber auch oft Testamente und Erbverträge verwahrt und eröffnet.

Obduktion
Mit Obduktion wird die ärztliche Leichenöffnung bezeichnet. Diese „innere Leichenschau “ auch als Autopsie oder Sektion bezeichnet, dient der Feststellung der genauen Todesursache. Die Obduktion wird auf Antrag von Angehörigen oder Berufsgenossenschaften durch Rechtsmediziner oder Anatomische Institute durchgeführt. Staatsanwaltschaften und Gerichte können Obduktionen anordnen, sofern Zweifel an einem natürlichen Tod bestehen.

Organspendenausweis
Mit einem Organspendenausweis erklärt eine Person ihr Einverständnis zur Organ- und Gewebespende nach ihrem Tod. Das Einverständnis kann entweder generell erteilt oder auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränkt werden. Mehr zum Organspendenausweis: www.organspende-info.de

Patientenverfügung
Patientenverfügung: Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der der Patient in einwilligungsfähigem Zustand seine Wünsche zum Ausdruck bringt, wie er im Falle einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder in seiner akuten Sterbephase behandelt werden möchte. Damit gewährleistet er, dass sein Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn er sich selbst nicht mehr mitteilen kann.

Ratenzahlung
Bestattungsunternehmen ist es nicht gestattet, Ratenkredite zu vergeben. Durch die  Zusammenarbeit mit dem Bestatter-Abrechnungsservice Adelta AG sind wir allerdings in der Lage, den bestattungspflichtigen Hinterbliebenen verlängerte Zahlungsziele und Ratenzahlungen bis zu 24 Monaten anzubieten.

Requiem
Requiem ist die Begräbnismesse, bzw. die Messfeier für Verstorbene nach der katholischen Liturgie.

Sarg
Es gibt verhältnismäßig wenige gesetzliche Vorschriften für die Durchführung einer Bestattung. Der Sarg ist jedoch für die Erd- und für die Feuerbestattung Pflicht. Das hat verschiedene Gründe: Der Sarg ist wichtig für eine würdevolle Beisetzung, d. h. für die Aufbahrung, den gemeinsamen Gang zum Grab und für die anschließende Beisetzung. Er muss bestimmten hygienischen ebenso wie ökologischen Anforderungen entsprechen.

Sargschmuck
Das Bouquet auf dem Sarg soll diesen schmücken und gleichzeitig den Verstorbenen würdigen. Oft wird hinsichtlich der Blumenauswahl eine Abstimmung mit dem Kranz der engsten Angehörigen getroffen. Je nach Sarg kann auch eine Blüte sehr dekorativ wirken. Schleifen gehören üblicherweise an die Kränze und nicht an den Sargschmuck. Wenn das Bouquet auf dem Sarg nicht befestigt wird, kann es vor dem Absenken des Sarges abgenommen werden und anschließend auf das geschlossene Grab gelegt werden.

Schmuckurne
Eine Schmuckurne ist nicht vorgeschrieben. Sie erleichtert jedoch das Einsetzen der Urne in das Grab, da sie meist mit Bändern oder Kordeln versehen ist. Traditionell wird die Aschekapsel des Krematoriums (mit den persönlichen Daten des Verstorbenen) von einer Schmuckurne für eine würdevolle Beisetzung umhüllt.

Sechswochenamt
Das Sechswochenamt stellt einen katholischen Brauch dar. Sechs Wochen nach dem Tod wird im Rahmen eines Gottesdienstes des Verstorbenen gedacht.

Soziale Netzwerkseiten (auch social media)
Auf sozialen Netzwerken tauschen sich Menschen, meist zu bestimmten Themen oder Lebensbereichen, aus. Meist treten sie dort unter einem Pseudonym oder ihrem richtigen Namen auf. Beispiele für private Netzwerkseiten sind Facebook, wer-kennt-wen; beruflich orientierte Netzwerkseiten sind beispielsweise Xing oder LinkedIn.

Standesamt
Das Standesamt ist das örtliche Amt, das für die Führung der Personenstandregister zuständig ist. Dort werden auch personenbezogene Urkunden, wie Geburts- und Sterbeurkunden ausgestellt. Das zuständige Standesamt erfahren Sie von Ihrer örtlichen Kreis- oder Stadtverwaltung.

Sterbegeldversicherung
Über eine Bestattungsverfügung und ein Testament hinaus ist es sinnvoll, weitere Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die im Krankheits- und Sterbefall (auch Unfallsterbefall) relevant sein können. Hilfreich ist neben der Betreuungs- und Patientenverfügung auch der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Diese regelt die finanzielle und würdevolle Absicherung der eigenen Bestattung und entlastet Hinterbliebene von Bestattungskosten. Es werden individuelle, auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmte, Tarife angeboten.

Sterbeurkunde
Mit der Sterbeurkunde wird der Tod eines Menschen bescheinigt. Die Urkunde listet unter anderem den Sterbeort und den Zeitpunkt des Todes auf. Die Sterbeurkunde wird beispielsweise benötigt für die Durchführung der Bestattung, die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungen, die Abwicklung des Nachlasses. Ausgestellt wird die Sterbeurkunde von dem Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat.

Sternenkinde
Als Sternenkinder werden im engeren und ursprünglichen Sinn Kinder bezeichnet, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm vor, während oder nach der Geburt versterben. Im weiteren Sinne wird Sternenkinder von betroffenen Eltern auch für solche Kinder verwendet, die mit mehr als 500 Gramm Geburtsgewicht sterben. Der poetischen Wortschöpfung liegt die Idee zugrunde, Kinder zu benennen, die „den Himmel“ (poetisch: die Sterne) „erreicht haben, noch bevor sie das Licht der Welt erblicken durften“.

Schwellenzeit
Die Schwellenzeit ist die Zeit zwischen Eintritt des Todes und der Beisetzung.

Talar
Die Sterbewäsche wird im Branchenjargon als Talar bezeichnet.

Teilzahlung der Bestattungskosten
Die Teilzahlung der Bestattungskosten ist ein Kreditgeschäft, das Bestattungsunternehmen nicht vornehmen dürfen. In Zusammenarbeit mit auf die Bestattungsbranche spezialisierte alternative Finanzierer haben Beerdigungsinstitute durch Abtretung ihrer Forderungen allerdings die Möglichkeit, den bestattungspflichtigen  Hinterbliebenen Ratenzahlungen anzubieten. Der die Bestattung in Auftrag gebende Kunde des Bestatters muss also nicht unbedingt bei einer Bank oder Sparkasse seiner Wahl für einen Ratenzahlungskredit vorstellig werden.

Testament
Mit einem Testament kann unter anderem geregelt werden, was mit dem Vermögen nach dem Tod passieren soll. Wenn keine Regelung getroffen wurde, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Oft kann durch ein Testament späterer Streit unter den Erben vermieden werden. Jeder, der testierfähig ist, kann ein Testament errichten, das handschriftlich verfasst und unterschrieben sein sollte. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten, wobei das von einem Ehepartner handschriftlich verfasste Testament von beiden unterschrieben werden muss. Das von einem Notar erstellte Testament wird immer amtlich verwahrt. Die Öffnung erfolgt beim Tode des Erblassers. Das Erbrecht ist sehr umfangreich, so dass hier eine Beratung durch einen Anwalt oder Notar empfohlen wird.

Testaments-Abschluss
Das Testament muss, um wirksam zu sein, am Ende des Dokuments mit vollem Vor- und Nachnamen unterschrieben werden; außerdem sollen Ort und Datum der Niederschrift angegeben werden. Umfasst Ihr Testament mehrere Seiten, sollten Sie diese durchnummerieren.

Testaments-Erbeinsetzung
Wenn Sie in Ihrem Testament einen Erben benennen, bestimmen Sie diesen zu Ihrem Rechtsnachfolger, der nach Ihrem Tod in alle Ihre Rechte und Pflichten eintritt. Ihr Erbe erhält die ihm zugedachten Vermögenswerte, erbt aber auch eventuelle Schulden und sonstige Verpflichtungen. Wenn Sie mehrere Erben einsetzen, müssen die jeweils zugewandten Anteile des Vermögens (die Erbquote) benannt werden. Für den zwar ungewöhnlichen - aber möglichen - Fall, dass der eingesetzte Erbe wegfällt, sollten Sie immer einen Ersatzerben benennen.

Testaments-Widerruf
Wer nicht zum ersten Mal seinen letzten Willen aufsetzt, sollte frühere Testamente ausdrücklich widerrufen und die alten Schriftstücke vernichten. Wenn bereits Regelungen in einem Erbvertrag oder einem gemeinschaftlichen Testament (das sogenannte „Ehegattentestament“) existieren, können diese unter Umständen nicht einseitig geändert werden. Das neue Testament könnte in diesem Falle unwirksam sein.

Testaments-Vermächtnisse
Mit einem Vermächtnis wenden Sie einzelne Vermögenswerte (zum Beispiel ein Bankguthaben, eine bestimmte Geldsumme, einen Kunstgegenstand oder eine Immobilie) einem bestimmten Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation wie Pro Wildlife zu. Der Erbe ist verpflichtet, die entsprechenden Vermögenswerte auf Verlangen des Vermächtnisnehmers an diesen herauszugeben.

Tod
Wikipedia formuliert: Der Tod ist der endgültige Verlust der für ein Lebewesen typischen und wesentlichen Lebensfunktionen. Der Übergang vom Leben zum Tod wird Sterben genannt, medizinisch EXITUS. Die unterschiedlichen Kulturen und Religionen bieten differenzierte Begriffserklärungen. Stellvertretend für unseren Kulturkreis - frei von religiösen Weltanschauungen - sei auf die Ausführung von Prof. Dr. Dr. Volker Kalisch vom Kuratorium Deutscher Bestattungskultur e.V. verwiesen: Der Tod ist einzig noch verbliebenes Geheimnis und zugleich Herausforderung in unserer Gegenwart. Nichts entzieht sich derart unserem kalkulierenden Zugriff, nichts setzt so konsequent und undurchdringlich unserer planenden Vernunft eine unüberschreitbare Grenze. Tod ist und bleibt Thema menschlichen Lebens, markiert jene Schwelle, die uns überhaupt festzustellen erlaubt, was noch nicht ist, was nicht mehr ist.

Unser Beschäftigtsein mit dem Tod ist deshalb unausweichlich, wird geradezu diktiert, eben nicht durch uns selbst oder von unserem Willen, sondern von jener tiefgründigen Erfahrung, die uns bedeutet, dass alles, was wir denken oder tun, in der Endlichkeit geschieht, in der Endlichkeit des Lebens, unseres Lebens.

Todesnachricht
Unter der Todesnachricht versteht man das Überbringen der Nachricht über den Tod einer Person. Einerseits überbringen Ärzte, aber auch Polizei und Feuerwehr, die Todesnachricht an die Hinterbliebenen. Die Angehörigen wiederum teilen dann den Tod an den Kreis der Verwandten, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn mit. Dies geschieht dann meist in schriftlicher Form durch eine(n) vorgedruckte (n) Karte / Brief bzw. eine Anzeige in der Zeitung.

Todeszeichen
Die ersten Todeszeichen sind die sog. Totenflecke ( Livores ) als früheste auftretende sichere Todeszeichen. Die zweite sichere Leichenerscheinung ( 3-4 Std. nach Todeseintritt ) ist die Totenstarre ( Rigor mortis ). Ein weiteres Anzeichen ist die Abkühlung des Leichnams. Nach Todeseintritt erfolgt die Angleichung der Körperkern-temperatur an die Umgebungstemperatur. Die Abkühlungsgeschwindigkeit hängt dabei von zahlreichen individuellen Faktoren ab.

Totenflecke
Totenflecke entstehen 20 bis 30 Minuten nach dem Kreislaufstillstand. Sie sind somit das am frühesten auftretende sichere Todeszeichen. Es handelt sich um blauviolette Verfärbungen der Haut, bedingt durch das Absinken des Blutes innerhalb der Blutgefäße der verstorbenen Person. Art und Umfang der Totenflecke lassen Rückschlüsse auf die Todesursache und den Zeitpunkt des Eintritts des Todes zu.

Totenfürsorge
Unter der Totenfürsorge wird das Recht verstanden, über die Leiche zu Verfügen. Damit verbunden ist aber auch die Pflicht, die Bestattung des Verstorbenen zu veranlassen. Trotzdem muss bei der Art und dem Ort der Bestattung der Wille des Verstorbenen berücksichtigt werden.

Totenhemd
Es gibt keine Vorschrift darüber, dass der Verstorbene bekleidet in den Sarg gebettet werden muss. Aber es widerspricht unserer Vorstellung einer würdevollen Bestattung, Verstorbene unbekleidet in den Sarg zu betten. Das Totenhemd gehörte früher zur Aussteuer und hing als „ Memento mori “ – bedenke, dass Du sterblich bist “ ein Leben lang im Schrank. Anstelle des Totenhemdes, das an der schlichten Kleidung der Mönche orientiert ist, können auch persönliche Kleidungsstücke ausgewählt werden. Dabei müssen gegebenenfalls bestimmte Vorgaben bei der Zusammensetzung der verwendeten Materialien beachtet werden.

Totenschein
Der Totenschein wird von einem Arzt ausgestellt. Er bescheinigt darin – nach ausgiebiger Untersuchung – den Tod des Verstorbenen unter Angabe der Personalien, Zeit, Ort - und wenn möglich die Todesursache - sowie die Todesart.

Trauer
Trauern ist eine schmerzvolle Lebenserfahrung, die wir alle machen müssen. Wir sind verzweifelt, schockiert, oft auch durchdrungen von Bitterkeit und Zorn. Es ist keine Schwäche, diese Gefühle zuzulassen und zu zeigen. Erst wenn diese Gefühle abfließen können, werden sie die Energie für das weitere Leben nicht mehr blockieren. Es erfordert viel Kraft und oft auch Hilfe. Rufen Sie uns an (02841-22134) und sprechen Sie mit uns persönlich. Es ist gut, verständnisvolle und einfühlsame Gesprächspartner zu haben.

Trauerbegleiter
Trauerbegleiter sind Gesprächspartner, die den Trauernden helfen, ihre Trauer zu verarbeiten. Qualifizierte Trauerbegleiter begegnen ihren Gesprächspartnern in der Regeln auf der Basis einer eigenen tragfähigen Todesdeutung, immer mit einer psychisch entlastenden Hoffnungsperspektive, die nicht nur dem christlichen Glauben aufgeschlossen gegenübersteht.

Trauerfeier
Zu einer Trauerfeier kommen die Hinterbliebenen zusammen, um den Verstorbenen zu würdigen und sich von ihm zu verabschieden. Gleichzeitig hilft sie der Trauergemeinde, sich den Tod der Person noch einmal vor Augen zu halten. Nun kann damit begonnen werden, das Geschehene als unumkehrbar zu realisieren.

Trauerfloristik/Blumen - Die schönste Sprache der Welt
Blumen spenden Trost und helfen, die Gefühle über den Verlust eines geliebten Menschen rein symbolisch auszudrücken. Diese Auflistung hilft bei der Auswahl der Sarg- oder und Urnendekoration sowie der Grabgestaltung:

Anemone - Erwartung, Hoffnung und Vergänglichkeit
Buchsbaum - Unsterblichkeit, Treue und Liebe über den Tod hinaus
Calla - Auferstehung, Hingabe und Verführung
Chrysantheme - Totengedenken
Efeu - Unsterblichkeit, Leben und Tod
Lavendel - Reinheit
Lilie - Reinheit, Liebe und Tod
Lorbeer - Frieden und ewiges Leben
Lotus - Unsterblichkeit
Mimose - Tod, Leben und Unsterblichkeit
Narzisse - Schlaf, Tod und Wiedergeburt
Nelke - Freundschaft und Liebe
Primel - Hoffnung
Rose - Liebe, Schönheit und Vergänglichkeit
Stiefmütterchen - Dreieinigkeit und Erinnerung
Veilchen - Demut und Hoffnung
Vergissmeinnicht - Erinnerung und Abschied in Liebe
Wacholder - Ewiges Leben
Weide - Tod und Trauer
Zypresse -  Tod, Trauer und Unsterblichkeit

Trauergesteck

Im Gegensatz zum Trauerstrauß sind bei einem Trauergesteck keine Stielenden sichtbar. Trauergestecke werden oft gewählt, wenn ein Kranz als zu aufwendig empfunden wird. Ein Gesteck kann in verschiedensten Formen, mit oder ohne Trauerschleife, gestaltet werden.

Trauerkranz
Da der Kranz Ewigkeit und Unendlichkeit symbolisiert, werden Kränze als Zeichen der Hoffnung bei Trauerfeiern eingesetzt. Der Blumenschmuck bedeckt üblicherweise nicht mehr als ein Drittel des meist grünen Kranzkörpers. Die Kranzöffnung sollte dabei frei bleiben. Anders sieht es bei rund gesteckten Blütenkränzen aus: Sie verdecken mehr als ein Drittel des Kranzkörpers. Kränze werden oft mit einer Schleife versehen, die mit Abschiedsworten und den Namen der Angehörigen oder Freunde bedruckt ist.

Trauerphasen

Die Wissenschaft teilt die Trauer in vier Phasen auf, die von allen Trauernden erlebt werden:

  1. Phase: Ablehnung der Trauer
  2. Phase: Aufbruch der Trauergefühle
  3. Phase: Auseinandersetzung mit den Trauergefühlen
  4. Phase: Annahme der Trauer.

Genau wie jeder Mensch anders lebt, trauert auch jeder Mensch anders. So können die einzelnen Phasen unterschiedlich lange dauern bzw. unterschiedlich stark ausgeprägt sein.

Trauerstrauß
Ein Trauerstrauß wird mit einer flachen Seite gebunden, damit die Angehörigen ihn vor dem Sarg oder der Urne niederlegen können. Oft findet man an diesen Sträußen einen Trauerflor.

Treuhandkonto
Eine weitere Alternative in der Bestattungsvorsorge ist das Treuhandkonto. Hier wird beim Bestatter oder bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ein bestimmter Betrag treuhänderisch hinterlegt, welcher die Kosten für die Bestattung deckt.

Überführung
Die Überführung bezeichnet im Bestattungswesen den Transport einer verstorbenen Person.

Umbettung
Die Umbettung ist die Verlagerung der sterblichen Überreste an einen anderen Ort. Die Umbettung von Urnen ist auch nach der Bestattung möglich. Dies trifft auch bei den meisten Gemeinschaftsgräbern zu, da die Deutsche Friedhofsgesellschaft genau dokumentiert, wo welche Urne beigesetzt wird. Eine Umbettung muss beim Träger des Friedhofs, also der örtlichen Gemeinde, beantragt und begründet werden.

Urnengrab mit Grabstein
Bei einem Urnengrab mit Grabstein wird die Urne auf einem vorher festgelegten Platz, zum Beispiel in einer Urnenreihe, bestattet. Auf das Grab wird anschließend ein Grabstein gesetzt.

Urnenschmuck
Beim Urnenschmuck sollte darauf geachtet werden, dass Größe und Farbe des Blumenschmucks zur Schmuckurne passen. Dabei ist ein Bouquet auf dem Oberteil der Urne ebenso wie ein Kranz um den Boden der Urne möglich.

Virtueller Friedhof
Auf einem virtuellen Friedhof haben Hinterbliebene die Möglichkeit, für eine verstorbene Person eine Gedenkseite einzurichten. Meist können dort auch Kommentare hinterlassen werden. So erhalten Hinterbliebene einen weiteren zentralen ortsunabhängigen Platz der Besinnung und zusätzlichen Trauerbewältigung. Gerade jüngere Menschen gehen mit der Kombination von Trauer und Internet viel natürlicher um. Ein Beispiel für einen virtuellen Friedhof ist das kostenfreie Gedenkportal www.ewigeerinnerung.de.

Vorgespräch
Abstimmendes Gespräch der Angehörigen mit dem Bestatter, evtl. auch mit dem Pfarrer bzw. Trauerredner, über Art, Ablauf und Ort der Bestattung sowie über die Ausgestaltung der Trauerfeier und den Inhalt der Trauerrede.

Vorsorgevertrag
Durch einen Vorsorgevertrag wird bereits zu Lebzeiten die eigene Beisetzung geregelt. Ein solcher Vertrag wird direkt mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen und hält die eigenen Wünsche und Vorstellungen schriftlich fest. Im Vorsorgevertrag kann alles rund um die Bestattung festgelegt werden; also von der Art der Bestattung (Feuerbestattung oder Beerdigung) über die Art des Sarges, des Ablaufes der Trauerfeier bis hin zur Art der Blumendekoration. Die abgeschlossenen Verträge sind meist rechtsverbindlich gehalten und gelten über den Tod hinaus. Eine Geldzahlung oder Versicherung muss nicht mit einem Vorsorgevertrag abgeschlossen werden, ist aber in Deutschland üblich.

Vorsorgevollmacht
Durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder vorher festgelegte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, er entscheidet also an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.

Zinksarg
Der Zinksarg besteht aus einem luftdicht verschlossenen Behältnis aus Zinkblech. Dazu wird der Zinksarg zugelötet. Der Zinksarg wird in einem konventionellen Holzsarg eingefasst und kann als Sarg im Sarg bezeichnet werden. Der Zinksarg kann auch mit einem Sichtfenster versehen werden. Bei Überführungen über Staatsgrenzen hinweg, sowie beim Luft- oder Seetransport, ist ein Zinksarg vorgeschrieben.

Wir sind für Sie da -
Tag und Nacht.

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47441 Moers (Altstadt)

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