Telefon: (0 28 41) 22 134
Telefax: (0 28 41) 39 159 04
kontakt@voorgang-bestattungen.de
Benachrichtigen Sie möglichst Ihren Hausarzt.
Wenn der nicht erreichbar ist den
Notarzt ( 11 61 17 ).
Für das Ausstellen der Todesbescheinigung benötigt der Arzt den
Personalausweis des Verstorbenen.
Wenn der Arzt nicht bescheinigen kann, dass eine natürliche
Todesursache vorliegt, muss die Polizei benachrichtigt werden
( Polizei / Notruf 110 ).
Die Todesbescheinigung wird dort ausgestellt.
Geburtsurkunde, Personalausweis.
Heiratsurkunde, Familienbuchauszug (ab 1958).
Sterbeurkunde des Ehepartners, Personalausweis.
Heiratsurkunde, Familienbuchauszug (ab 1958).
Scheidungsurteil mit Rechtsgültigkeitsvermerk, Personalausweis.
Wenn Dokumente fehlen, fragen Sie uns, wo Sie die Ersatzpapiere beantragen oder beschaffen können. Urkunden in Fremdsprachen müssen von einem zugelassenen Übersetzer ins Deutsche übertragen werden. Die Formulare für die Beantragung der so genannten Drei- Monats-Rente (Sterbevierteljahr) für die Witwe oder den Witwer halten wir für Sie bereit.