Dies ist die Einäscherung eines Verstorbenen mit einem Sarg (Übergabe des menschlichen Leichnams an das Feuer in einem Krematorium). Sowohl vor der Einäscherung, als auch vor der Urnenbeisetzung ist eine Trauerfeier möglich.
Für die Einäscherung ist eine handschriftliche Willenserklärung des Verstorbenen nötig. Der oder die Angehörige können aber auch eine Erklärung abgeben, dass der Verstorbene zu Lebzeiten die Einäscherung wünschte.